Liebe Mitglieder des TC Blau-Gold! Die aktuelle Corona-Schutzverordnung im Kreis Coesfeld erlaubt das Tennisspielen unter Einschränkungen. Nachfolgend ein Zitat aus der Corona-Schutzverordnung vom 05.03.2020 in der jüngsten Fassung vom 12.03.2021.
§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
Daher und in der Hoffnung, dass es im Laufe des Frühjahrs/Sommers weitere Lockerungen geben wird, die den Tennissport im TC Blau-Gold ähnlich wie im letzten Jahr ermöglichen werden, hat der Vorstand einen reduzierten Veranstaltungskalender erstellt, der im Download-Bereich zur Verfügung steht.
Bitte verhaltet Euch alle corona-konform und ‑vorausschauend, damit die Fallzahlen nicht wieder nach oben gehen und ein erneuter Lockdown Tennisspielen unmöglich macht.
Bleibt negativ!
Der Vorstand
Photocredit: TC Blau-Gold